Heikles Thema Datenschutz
Vermeiden Sie aller Laster Anfang...
Wir sorgen dafür, dass die Einführung einer neuen Software nicht gleich durch überflüssige und teure Bußgeldbescheide "belohnt" wird.
Die gesetzlichen Vorgaben des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondere § 4d und § 11 sollten
Sie vor einem Startschuss unbedingt mit uns unter
die Lupe nehmen!
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!